Dark Patterns in Trading Apps sind unzulässig

Dark Patterns in Trading Apps sind unzulässig

Wertpapierfirmen, die Dark Patterns verwenden, die also Schaltflächen in Apps oder auf Webseiten so gestalten, dass sie gegenüber anderen Schaltflächen schlechter wahrnehmbar sind, verhalten sich unredlich. Das Gleiche gilt, wenn sie Schaltflächen für relevante und...
Mixfinancing – Betrugsgefahr!

Mixfinancing – Betrugsgefahr!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Mixfinancing keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird...