Fischer & Partner Ltd (fischer-group-consulting.com) ist nicht nach § 32 KWG bzw. § 15 WpIG zugelassen

Veröffentlicht:

Dienstag, 22.11.2022
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass sie der Fischer & Partner Ltd mit angeblicher Geschäftsanschrift in Dagenham, Vereinigtes Königreich, sowie angeblicher Niederlassung in Göteborg, Schweden, keine Erlaubnis nach § 32 KWG oder § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Fischer & Partner Ltd betreibt die Website fischer-group-consulting.de, deren Inhalt die Annahme rechtfertigt, dass erlaubnispflichtige Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleitungen angeboten werden. Die Fischer & Partner Ltd wendet sich darüber hinaus an deutsche Anleger und stellt ihnen in Aussicht, illiquide Vermögenswerte oder Wertpapiere aus dem Besitz von Kundinnen und Kunden anteilig auf den Kaufpreis vorbörslicher Aktien anzurechnen, die der Anleger erwerben und sofort wieder verkaufen könne.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.