C24 Bank GmbH: Verstoß gegen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Veröffentlicht:

Donnerstag, 02.02.2023
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2022 gegenüber der C24 Bank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet. Zudem hat die BaFin gegenüber der C24 Bank GmbH am 27. Dezember 2022 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sicherzustellen.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht gegeben war.

Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG sowie des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.

Die Bescheide sind seit dem 31. Januar 2023 bzw. dem 1. Februar 2023 bestandskräftig.