Auch Folgeprovisionen unterliegen der Anfechtung

Auch Folgeprovisionen unterliegen der Anfechtung

Der Bundesgerichtshof hat in 2010 entschieden, dass Provisionen für den Vertrieb eines Anlagemodells als objektiv unentgeltliche Leistung der Anfechtung unterliegen, wenn der Betrag der an Anleger ausgezahlten Scheingewinne ihre Berechnungsgrundlage bildet (BGH,...