toncoins-pro.com: BaFin ermittelt

toncoins-pro.com: BaFin ermittelt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website toncoins-pro.com, der auf der Seite ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung TonCoins-Pro auftritt,...