RTCoin (rtcoin.org) – Vorsicht bei dem Anbieter!

RTCoin (rtcoin.org) – Vorsicht bei dem Anbieter!

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die RTCoin keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte...