von Redaktion | Mittwoch, 29.03.2023 | Finanzaufsichten
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Performance to Go PLC in Deutschland Wertpapiere in Form von „vorbörslichen kumulierenden Vorzugs-Aktien“ der Performance to Go PLC ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet....