CeloMarket hat keine Erlaubnis nach dem KWG

CeloMarket hat keine Erlaubnis nach dem KWG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform celomarket.com, der ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung „CeloMarket“ auftritt, keine...