eCryptoStaff GmbH (ecryptostaff.com) ist nicht nach § 32 KWG bzw. § 15 WpIG zugelassen

Veröffentlicht:

Mittwoch, 30.11.2022
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die eCryptoStaff GmbH keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hat.

Der Inhalt der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Betreiberin unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Das Unternehmen gibt die Geschäftsanschrift Gottlieb-Olpp-Str. 14/5 in 72076 Tübingen an und behauptet, eine in München ansässige, lizenzierte Digital Asset Plattform zu sein. Dies ist nicht zutreffend.

Neben dem Betrieb der Website ecryptostaff.com gibt das Unternehmen Anlegerinnen und Anlegern gegenüber an, angeblich als Tochtergesellschaft von „Binance“ für die Abwicklung alter Depots bei der „BDSwiss Plattform“ zuständig zu sein. Für die Rückabwicklung der Depots falle eine „Rückabwicklungsgebühr“ in Höhe von 5 % an. Anleger erhalten bezüglich der angeblichen Rückabwicklung per EMail ein als „Garantie“ bezeichnetes Vertragsdokument sowie eine „Rechnung“.