Das Abkommen nennt sich „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) und soll das durch das Schrems II-Urteil gekippte „Privacy Shield“ ersetzen. Ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, welcher die Schwierigkeiten des legalen Datentransfers in die USA beseitigen würde, könnte schon im ersten Quartal 2023 kommen. Aber wird dieser halten?
Die von Max Schrems gegründete Organisation „NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte“ kündigte bereits jetzt an, gegen den Angemessenheitsbeschluss vorgehen zu wollen, wenn die Europäische Kommission die Executive Order der USA akzeptiert. Das Thema Überwachung und der erforderliche Rechtsbehelf für Betroffene seien demnach entscheidende Kritikpunkte.
Beides scheint die Executive Order nicht im entsprechenden Maß zu erfüllen. Problematisch ist hier offenbar das unterschiedliche Verständnis des Begriffes „Verhältnismäßigkeit“, welches die Europäer anders auslegen als die Amerikaner, was Massenzugriffe auf Daten betrifft. Außerdem handele es sich bei dem in der Executive Order benannten Gericht weniger um ein tatsächliches Gericht, als um eine einfache Beschwerdestelle, welche für die Möglichkeit des Rechtsbehelfs für Betroffene ungeeignet sei. Ein effektiver Rechtsschutz für Betroffene kann dadurch voraussichtlich nicht gewährleistet werden.
Es handelt sich dabei nur um die erste Kritik an der Executive Order. Sollte sich diese aber erhärten, wird NOYB voraussichtlich erneut gegen den entsprechenden Angemessenheitsbeschluss vorgehen.
Ruhen Sie sich also nicht darauf aus, dass es möglicherweise bald einen neuen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübertragung in die USA geben könnte. Dieser birgt falsche Sicherheit. Der Angemessenheitsbeschluss könnte so schnell wieder gekippt werden, wie er erlassen wird. Ziehen Sie stattdessen lieber mögliche Alternativen aus der EU in Betracht, wenn Sie neue Systeme einführen wollen. Sie sind dann auf der sicheren Seite, wenn dieser wieder angefochten werden sollte.