Für all diese Unternehmen gibt es nun einen Silberstreif am Horizont. Am 07.10.2022 hat US-Präsident Joe Biden die sogenannte „Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities“ unterzeichnet. Damit soll eine neue Grundlage geschaffen werden, um das Hauptproblem des „Privacy Shield“ und seines Vorgängers, dem „Safe-Harbor“-Abkommen, zu lösen. Der Erlass soll nun regeln, in welchem Umfang die US-amerikanischen Behörden auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen dürfen.
Der Zugriff auf diese Daten soll nun auf spezielle Ausnahmefälle beschränkt werden, bei denen z.B. die nationale Sicherheit bedroht ist. Außerdem soll eine Beschwerdestelle für EU-Bürger eingerichtet werden, an welche Sie sich wenden können, wenn es um den Umgang mit ihren Daten geht. Jetzt ist die EU am Zug, einen Angemessenheitsbeschluss zu fassen, um offiziell festzustellen, dass ein der DS-GVO angemessenes Datenschutzniveau für die Übermittlung von Daten an die USA besteht. Das ist die Voraussetzung für eine Datenübertragung in die USA.
Bereits zweimal wurden entsprechende Angemessenheitsbeschlüsse zur Datenübermittlung in die USA gekippt, indem die Wiener Organisation „NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte“ gerichtlich dagegen vorgeganegn ist. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch diesmal geschieht…