BaFin warnt vor Spar-Investment.com: Ungesicherte Angebote im Visier der Aufsichtsbehörde

Veröffentlicht:

Montag, 16.09.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung bezüglich der Webseite spar-investment.com herausgegeben. Laut BaFin versuchen die Betreiber der Plattform, Festgeldanlagen bei internationalen Banken zu vermitteln, ohne hierfür die erforderliche Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu besitzen.

Besonders auffällig: Die Betreiber treten lediglich unter dem Namen „Spar Investment“ auf, ohne dabei eine klare Rechtsform zu benennen. Eine Geschäftsadresse wird in Madrid, Spanien, angegeben, doch soll die Geschäftsbeziehung mit Kundinnen und Kunden angeblich nach deutschem Recht geregelt werden – ein Umstand, der bei fehlender Erlaubnis durch die BaFin besonders problematisch ist.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur dann angeboten und durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung der BaFin vorliegt. Dennoch gibt es immer wieder Unternehmen, die ohne diese erforderliche Zulassung tätig sind und somit ein hohes Risiko für Anleger darstellen. Informationen darüber, ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, können Interessierte in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin einsehen.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der die Behörde ermächtigt, vor unautorisierten Finanzdienstleistungen zu warnen. Anlegerinnen und Anleger sollten bei Angeboten auf spar-investment.com daher höchste Vorsicht walten lassen und sich vor einer Investition umfassend informieren.