Deutsche Konsum REIT-AG: Fehler im offengelegten Einzelabschluss nach IFRS zum 30. September 2021 festgestellt

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Sonntag, 15.09.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Prüfung Unstimmigkeiten im offengelegten Einzelabschluss der Deutsche Konsum REIT-AG zum 30. September 2021 identifiziert. Dieser wurde nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS) erstellt. Die BaFin stellte fest, dass wesentliche Angaben nicht den Anforderungen der IFRS entsprachen und somit fehlerhaft waren. Die Gesellschaft ist nun dazu verpflichtet, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen, um den Anforderungen der Transparenz und korrekten Bilanzierung gemäß IFRS nachzukommen.