ZurichSwift GmbH: BaFin warnt vor Websites zurichswift.net und zurichswift.com

Veröffentlicht:

Mittwoch, 07.08.2024
von redakteur

Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin weist auf Risiken hin, die mit den Angeboten von ZurichSwift GmbH verbunden sind. Nach den Vorwürfen bietet diese Firma auf ihrer Webseite zurichswift.net möglicherweise Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung an. Zuvor war das Unternehmen als ZurichSwift AG bekannt und verwendete die Webseite zurichswift.com für ähnliche Zwecke.

Die schweizerische Aufsichtsbehörde FINMA hat bereits vor ZurichSwift AG gewarnt.

Diese Warnung betrifft auch andere Webseiten mit ähnlicher Gestaltung und Inhalt, was auf eine möglicherweise verbundene Plattformgruppe hindeutet. Dazu gehören die von BaFin hervorgehobenen Seiten mib40.org und tridentfm.com.

In Deutschland ist für das Angebot von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Nicht alle Unternehmen, die derartige Dienstleistungen anbieten, verfügen über diese Erlaubnis. Ob eine Firma offiziell zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.

Die Hinweise von BaFin gründen sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Wissenswertes:

BaFin, zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, empfiehlt Verbrauchern, bei Online-Geldanlagen besondere Vorsicht walten zu lassen und sich vorab gründlich zu informieren, um Betrug zu vermeiden.

Im BaFin-Verbraucherschutzpodcast, speziell in der Folge „Vorsicht, Betrug“, können Verbraucher Tipps erhalten, um sich vor Betrugsversuchen im Finanzsektor zu schützen.