Interview mit Rechtanwältin Kerstin Bontschev zu ermittlungen der BaFin gegen die Betreiber der Website Alphascrypto.co

Veröffentlicht:

Freitag, 24.05.2024
von redakteur

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat erneut vor Angeboten von AlphasCrypto gewarnt. Was bedeutet das für betroffene Anleger?

Kerstin Bontschev: Diese wiederholte Warnung der BaFin ist sehr ernst zu nehmen. Sie zeigt, dass AlphasCrypto weiterhin ohne die erforderlichen Erlaubnisse tätig ist und Anleger einem hohen Risiko ausgesetzt sind.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die bereits in AlphasCrypto investiert haben?

Kerstin Bontschev: Betroffene sollten umgehend handeln. Zunächst rate ich, sämtliche Transaktionen und Kommunikation mit AlphasCrypto zu dokumentieren. Versuchen Sie, Ihr investiertes Geld zurückzufordern. Sollte dies nicht gelingen, ist es ratsam, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.

Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger denn?

Kerstin Bontschev: Anleger können eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug erstatten. Zivilrechtlich besteht die Möglichkeit, auf Rückzahlung zu klagen. Allerdings ist es oft schwierig, die Verantwortlichen zu identifizieren und haftbar zu machen, besonders wenn sie im Ausland sitzen.

Interviewer: Gibt es präventive Maßnahmen, die Anleger in Zukunft ergreifen können?

Kerstin Bontschev: Absolut. Vor jeder Investition sollten Anleger die Zulassung des Anbieters bei der BaFin überprüfen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Versprechungen hoher Renditen und bei Druck, schnell zu investieren. Informieren Sie sich gründlich und holen Sie im Zweifel unabhängigen Rat ein.

Interviewer: Vielen Dank für diese wichtigen Informationen, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Gerne. Ich hoffe, dass diese Hinweise den Anlegern helfen, sich besser zu schützen.