BaFin warnt vor Website cryptosmarket.org: Unerlaubte Finanzdienstleistungen

Veröffentlicht:

Freitag, 02.08.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website cryptosmarket.org. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung CryptosMarket auf, ohne eine Rechtsform zu nennen. Zudem gibt er keine vollständige Geschäftsanschrift an und nennt lediglich London, Vereinigtes Königreich, als Unternehmenssitz.

In letzter Zeit sind bereits mehrere Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit dem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.

In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Einige Unternehmen umgehen diese Vorschrift und bieten solche Dienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Verbraucher sollten Vorsicht walten lassen und vor einer Investition prüfen, ob ein Anbieter die erforderlichen Genehmigungen besitzt.