Meldepflichten: Deutsche Aufsichtsbehörden setzen EBA-Leitlinien um

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Mittwoch, 18.09.2024
von redakteur

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die deutsche Version ihrer „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ veröffentlicht. Ab dem 17. Oktober 2024 werden diese Vorgaben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Deutschen Bundesbank verbindlich angewendet. Diese Neuregelungen sollen die Effizienz und Transparenz der Bankenaufsicht erheblich verbessern.

Die Leitlinien (EBA/GL/2024/04) zielen darauf ab, den Aufwand für Korrekturmeldungen bei Banken zu verringern. Bislang mussten Finanzinstitute jeden Fehler in ihren Meldungen korrigieren, unabhängig von der Schwere des Fehlers oder dem Referenzstichtag. Dies führte häufig zu einem erheblichen administrativen Aufwand, auch wenn es sich um geringfügige Unstimmigkeiten handelte.

Mit der neuen Regelung werden Banken künftig lediglich verpflichtet, Fehler in den Daten des aktuellen Meldestichtags sowie der vorangegangenen vier Quartale zu berichtigen. Bei monatlich zu meldenden Daten ist eine Rückkorrektur von mindestens sechs Monaten erforderlich, wobei stets bis zum Ende des vorherigen Kalenderjahres korrigiert werden muss. Diese Anpassungen sollen vor allem den Meldeprozess effizienter gestalten und Ressourcen der Banken schonen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Leitlinien betrifft die Änderung der Prüfgenauigkeit bei Validierungsregeln. Bisher wurde bei der Datenprüfung auf eine Abweichungsschwelle von 1.000 Euro geachtet. Zukünftig wird diese Grenze auf 10.000 Euro angehoben. Diese Lockerung soll sicherstellen, dass nur signifikante Fehler Korrekturmaßnahmen auslösen, wodurch der Fokus stärker auf wesentliche Abweichungen gelegt wird.

Die EBA erhofft sich durch diese Änderungen eine erhebliche Entlastung für Banken und Aufsichtsbehörden, ohne dabei die Qualität der Aufsicht zu beeinträchtigen. Die neuen Leitlinien stehen im Einklang mit dem Ziel der EBA, den aufsichtsrechtlichen Rahmen kontinuierlich zu optimieren und an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen.