BaFin warnt vor Omafin Corporation GmbH: Verdacht auf illegale Finanzgeschäfte über omafincorp.com

Veröffentlicht:

Mittwoch, 14.08.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor der Nutzung der Website omafincorp.com gewarnt. Es hat sich herausgestellt, dass über diese Webpräsenz die Omafin Corporation GmbH, die sich fälschlicherweise als in Berlin ansässig ausgibt, ohne die nötige Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbietet.

Das Portfolio dieser Plattform umfasst unter anderem Investments in Kryptowährungen, Aktienoptionen und Exchange Traded Funds (ETFs). Hier ist besondere Vorsicht geboten, da solche Finanzaktivitäten in Deutschland eine explizite Genehmigung der BaFin erfordern, welche in diesem Fall fehlt.

Die BaFin macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen immer wieder versuchen, ohne die entsprechende Erlaubnis Finanzdienstleistungen anzubieten, was für Investoren ein signifikantes Risiko darstellt, da der Schutz der Anleger nicht gewährleistet ist.

Um zu überprüfen, ob ein Unternehmen legitim durch die BaFin autorisiert ist, empfiehlt die Aufsichtsbehörde dringend, vor jeder Investition oder dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung die Unternehmensdatenbank der BaFin zu konsultieren. Diese bietet eine verlässliche Quelle zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Risiken.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zielt darauf ab, Anleger vor möglichen betrügerischen Geschäften zu schützen. Von der Omafin Corporation GmbH werden Verbraucher angehalten, besonders vorsichtig zu sein und keine voreiligen finanziellen Entscheidungen zu treffen.

**BaFin-Mitteilung**: Omafin Corporation GmbH – Warnung vor der Website omafincorp.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor illegalen Bank- und Finanzdienstleistungen, die durch die angeblich in Berlin sitzende Omafin Corporation GmbH auf omafincorp.com ohne entsprechende Genehmigung angeboten werden, einschließlich Anlagen in Kryptowerten, Aktienoptionen und ETFs.

Wer in Deutschland derartige Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt zwingend eine Genehmigung der BaFin. Dennoch existieren Unternehmen, die solche Dienste ohne die erforderliche Erlaubnis bereitstellen. In der Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich verifizieren, ob ein Unternehmen offiziell zugelassen ist.

Die Veröffentlichung der BaFin stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, um Investoren vor den Gefahren nicht autorisierter Anbieter zu warnen.