BaFin ordnet Stopp an: Meier + Partner Vermögensverwaltung AG muss Anlagevermittlung und -beratung einstellen

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Mittwoch, 14.08.2024
von redakteur

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat der in Wängi, Schweiz, ansässigen Meier + Partner Vermögensverwaltung AG eine deutliche Weisung erteilt, die am 17. Juni 2024 in Kraft getreten ist: Das Finanzunternehmen muss seine ungenehmigte Vermittlung und Beratung zu Kapitalanlagen in Deutschland unverzüglich beenden.

Diese Entscheidung der BaFin folgt der Entdeckung, dass die Meier + Partner Vermögensverwaltung AG Dienstleistungen in Deutschland anbot, ohne die hierfür erforderlichen Lizenzierungen zu besitzen. So hatte das Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden nicht nur den Kauf spezifischer Aktien nahegelegt, sondern auch in Aussicht gestellt, bei der Identifikation opportunen Verkaufszeitpunkten Unterstützung zu leisten. In Deutschland ist die Erbringung solcher Dienstleistungen allerdings an eine explizite Genehmigung durch die BaFin geknüpft.

Obgleich die Anordnung noch nicht endgültig rechtsverbindlich ist, tritt sie sofort in Kraft. Dies untermauert das Engagement der Aufsichtsbehörde, Investorenschutz zu gewährleisten und dem unerlaubten Anbieten von Finanzdienstleistungen entgegenzuwirken.

Die BaFin nimmt dies zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass jegliche Unternehmen, die in Deutschland im Bereich der Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen tätig werden wollen, hierfür eine Genehmigung einholen müssen. Investoren wird nachdrücklich geraten zu überprüfen, ob ein Unternehmen eine entsprechende Zulassung von der BaFin erhalten hat. Dies lässt sich in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen und ist ein entscheidender Schritt, um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen.

BaFin-Mitteilung:
Unlizenzierte Anlageaktivitäten unterbunden: BaFin setzt der Meier + Partner Vermögensverwaltung AG ein Ende

Mit dem Bescheid vom 17. Juni 2024 zwingt die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin das Schweizer Unternehmen Meier + Partner Vermögensverwaltung, die ohne Genehmigung ausgeführte Vermittlung und Beratung bei Anlagen in Deutschland sofort zu unterlassen.

Das Unternehmen hat seinen Kunden den Erwerb bestimmter Aktien angeraten und versprochen, sie auch künftig über attraktive Verkaufsmöglichkeiten zu informieren.
Diese BaFin-Anordnung ist zwar unmittelbar wirksam, jedoch noch nicht rechtskräftig.

Jeder, der in Deutschland Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, muss dafür eine Erlaubnis der BaFin vorweisen können. Trotzdem gibt es Unternehmen, die diese Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis erbringen. Über die BaFin-Unternehmensdatenbank können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen, ob ein Unternehmen die erforderliche Zulassung hat.