BaFin Ermittlungen gegen Brosco Holding AG und broscoag.ch

Veröffentlicht:

Sonntag, 11.08.2024
von redakteur

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat eine Warnung bezüglich der Angebote der Brosco Holding AG herausgegeben. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet dieses Unternehmen ohne die notwendige Genehmigung Festgeldverträge an. Darüber hinaus werden auf der Website broscoag.ch unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Brosco Holding AG nicht der Aufsicht der BaFin untersteht.

In Deutschland ist für das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Zulassung durch die BaFin erforderlich. Allerdings gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Um zu überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Interessenten die offizielle Unternehmensdatenbank der Behörde konsultieren.