Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Hauptversammlung der Elaris AG

Veröffentlicht:

Sonntag, 04.08.2024
von Die Redaktion

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um uns über die Hauptversammlung der Elaris AG zu informieren. Die Tagesordnung umfasst einige wichtige Punkte. Können Sie uns einen Überblick geben?

Kerstin Bontschev: Gerne. Die Hauptversammlung der Elaris AG findet am 23. August 2024 statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, die Bestellung des Abschlussprüfers für 2024 und die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals und die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien.

Interviewer: Was bedeuten diese Beschlüsse konkret für die Aktionäre?

Kerstin Bontschev:

  1. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats: Die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist eine formelle Zustimmung der Aktionäre zur Geschäftstätigkeit dieser Organe im vergangenen Geschäftsjahr. Sie signalisiert Vertrauen und Zufriedenheit mit der Führung des Unternehmens.
  2. Bestellung des Abschlussprüfers: Die Bestellung eines Abschlussprüfers für das kommende Geschäftsjahr stellt sicher, dass die Finanzen des Unternehmens ordnungsgemäß geprüft werden. Dies ist wichtig für die Transparenz und das Vertrauen der Aktionäre in die finanzielle Integrität des Unternehmens.
  3. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen: Diese Ermächtigung ermöglicht es der Elaris AG, finanzielle Mittel durch die Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zu beschaffen. Für die Aktionäre bedeutet dies eine potenzielle Verwässerung ihrer Anteile, aber auch die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung, die das Wachstum des Unternehmens fördern kann.
  4. Schaffung eines bedingten Kapitals: Dies ist eng mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen verbunden. Es stellt sicher, dass genügend Kapital zur Verfügung steht, um die Optionen und Wandelrechte zu bedienen, die durch die neuen Finanzinstrumente entstehen könnten.
  5. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien: Diese Ermächtigung gibt dem Vorstand die Flexibilität, eigene Aktien zurückzukaufen. Dies kann genutzt werden, um den Aktienkurs zu stabilisieren, überschüssiges Kapital zu verwenden oder eigene Aktien als Akquisitionswährung oder zur Vergütung von Mitarbeitern einzusetzen.

Interviewer: Welche Risiken und Chancen sind mit diesen Beschlüssen verbunden?

Kerstin Bontschev: Die Hauptchancen bestehen in der finanziellen Flexibilität und den Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, die das Wachstum und die strategischen Ziele der Elaris AG unterstützen können. Risiken ergeben sich vor allem aus der möglichen Verwässerung der Aktionärsanteile und der finanziellen Belastung durch die Rückzahlung und Bedienung der neuen Schuldverschreibungen. Außerdem kann die Nutzung eigener Aktien zur Vergütung von Mitarbeitern oder als Akquisitionswährung zu einer Verwässerung des Aktienbestands führen.

Interviewer: Was sollten Aktionäre bei der Abstimmung berücksichtigen?

Kerstin Bontschev: Aktionäre sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen im Kontext der aktuellen finanziellen Situation und der strategischen Pläne der Elaris AG bewerten. Es ist wichtig, die langfristigen Vorteile und möglichen kurzfristigen Risiken abzuwägen und sicherzustellen, dass die Interessen der Aktionäre gewahrt bleiben. Zudem sollten sie die Transparenz und Kommunikation des Vorstands hinsichtlich der geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Aktionäre genau beobachten.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre umfassenden Erläuterungen und Ihre Zeit.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Es war mir eine Freude.