Urteil zur Vergewaltigung einer Praktikantin vom Bundesgerichtshof aufgehoben

Veröffentlicht:

Donnerstag, 01.08.2024
von Die Redaktion

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2024 ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt aufgehoben, in dem ein Mann wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden war.

Laut den ursprünglichen Feststellungen soll der Angeklagte am 3. Mai 2022 eine 18-jährige Schülerpraktikantin in einem seiner Unternehmen zum Oralverkehr gezwungen haben. Das Landgericht Ingolstadt hatte ihn deshalb am 28. November 2023 verurteilt.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob dieses Urteil nun aufgrund von Mängeln in der Beweiswürdigung auf. Der Fall muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.

Gemäß § 177 StGB wird sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Bei Vergewaltigung liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, der mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.