Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 2. April 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG verhängt.
Grund für diese Maßnahme war ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB), da die ZhongDe Waste Technology AG die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht hatte. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Entscheidung des Ordnungsgeldes keine Beschwerde eingelegt.