BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten zum Kauf von Porsche-Aktien

Veröffentlicht:

Dienstag, 04.06.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Financial Asset Management. Dieses Unternehmen bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die notwendige Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu verfügen. Insbesondere täuscht es Anlegerinnen und Anlegern vor, Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (Porsche AG) erwerben zu können, obwohl kein erforderlicher Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorliegt. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Anbieter willens und in der Lage sind, die angebotenen Aktien tatsächlich zu übereignen.

Financial Asset Management bietet zudem die Eröffnung und Führung von Wertpapierdepots an. Auf ihrer Website fin-am.com und gegenüber Kundinnen und Kunden gibt sie Stockholm, Schweden, als Unternehmenssitz an.

In der Vergangenheit wurden wiederholt Betrugsversuche gemeldet, bei denen Aktien bekannter Unternehmen angeboten, nach Zahlung jedoch nicht geliefert wurden und die Anbieter unauffindbar waren. Häufig existieren die angebotenen Aktien nicht einmal.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern daher dringend, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Hintergrund

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Art. 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Im Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die Seriosität des Emittenten oder das Produkt selbst zu prüfen.

Aktuell liegt im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Porsche-Aktien kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt vor. Ob ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist und wer dieses Wertpapier anbieten darf, kann in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüft werden.

Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Wertpapiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Financial Asset Management. Dieses Unternehmen bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die notwendige Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu verfügen. Insbesondere täuscht es Anlegerinnen und Anlegern vor, Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (Porsche AG) erwerben zu […]

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Veröffentlicht: Dienstag, 04.06.2024
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