BaFin warnt vor unerlaubten Wertpapierdienstleistungen auf kryptoeu.com

Veröffentlicht:

Montag, 03.06.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website kryptoeu.com. Nach aktuellen Erkenntnissen werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Entgegen den Angaben auf der Website wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die BaFin betont ausdrücklich, dass keinerlei Zusammenhang mit einem von ihr beaufsichtigten Kryptoverwahrer besteht.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung an.

Diese Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website kryptoeu.com. Nach aktuellen Erkenntnissen werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Entgegen den Angaben auf der Website wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die BaFin betont ausdrücklich, dass keinerlei Zusammenhang mit einem von ihr beaufsichtigten Kryptoverwahrer besteht. In Deutschland dürfen […]

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Veröffentlicht: Montag, 03.06.2024
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