BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen auf jpmbroker.com

Veröffentlicht:

Montag, 03.06.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website jpmbroker.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Unter der Bezeichnung JPM Broker bieten die Betreiber den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten an und geben an, ihren Geschäftssitz in Großbritannien zu haben. JPM Broker wird jedoch nicht von der BaFin beaufsichtigt.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Diese Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website jpmbroker.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Unter der Bezeichnung JPM Broker bieten die Betreiber den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten an und geben an, ihren Geschäftssitz in Großbritannien zu haben. JPM Broker wird jedoch nicht […]

OpenIcons (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Montag, 03.06.2024
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