Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum Thema „Insolvenzen“

Veröffentlicht:

Samstag, 01.06.2024
von Die Redaktion

Interviewer: Herr Blazek, welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es in Deutschland?

Daniel Blazek: In Deutschland unterscheiden wir grundsätzlich zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Regelinsolvenzverfahren findet bei Unternehmen und Selbstständigen Anwendung, während das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen vorgesehen ist.

Innerhalb des Regelinsolvenzverfahrens gibt es zudem die Möglichkeit einer Eigenverwaltung. Dabei bleibt die Unternehmensführung unter Aufsicht eines Sachwalters in den Händen des Schuldners. Ziel ist meist eine Restrukturierung des Unternehmens.

Interviewer: Wie läuft ein Insolvenzverfahren typischerweise ab?

Blazek: Am Anfang steht der Insolvenzantrag, den entweder der Schuldner selbst oder ein Gläubiger stellen kann. Das zuständige Insolvenzgericht prüft dann, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, also in der Regel Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Wird das Verfahren eröffnet, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter. Dieser ist ab sofort für die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse verantwortlich. Er ermittelt die Forderungen der Gläubiger und prüft, inwieweit diese berechtigt sind. Am Ende steht die Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger entsprechend der gesetzlichen Rangfolge.

Interviewer: Welche Rechte haben Gläubiger in der Insolvenz?

Blazek: Gläubiger haben zunächst einmal das Recht, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierfür setzt der Insolvenzverwalter eine Frist. Es ist sehr wichtig, diese Frist einzuhalten, da später angemeldete Forderungen meist nicht mehr berücksichtigt werden.

Außerdem haben die Gläubiger ein Informationsrecht. Sie können vom Insolvenzverwalter Auskunft über den Stand des Verfahrens verlangen. In der Gläubigerversammlung, die der Verwalter einberuft, haben sie zudem die Möglichkeit, Beschlüsse über die Verwertung der Insolvenzmasse zu fassen.

Nicht zuletzt haben Gläubiger natürlich das Recht auf Befriedigung ihrer Forderungen aus der Insolvenzmasse. Allerdings gibt es hier eine gesetzliche Rangfolge. Masseschulden und Verfahrenskosten werden zuerst beglichen, dann bevorzugte Insolvenzforderungen wie Arbeitnehmerforderungen. Erst danach kommen die einfachen Insolvenzgläubiger zum Zug.

Interviewer: Was ist Ihr Rat an Gläubiger im Insolvenzfall?

Blazek: Ganz wichtig ist es, Fristen penibel einzuhalten, insbesondere was die Forderungsanmeldung betrifft. Zudem rate ich, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und das Informationsrecht aktiv wahrzunehmen. Je besser man über den Stand des Verfahrens im Bilde ist, desto besser kann man seine Interessen wahren.

Gerade bei komplexen Insolvenzen kann es zudem sinnvoll sein, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein im Insolvenzrecht versierter Anwalt kann helfen, den Überblick zu behalten und die Gläubigerrechte bestmöglich durchzusetzen.

Klar ist aber auch: Eine Insolvenz ist immer mit Verlusten für die Gläubiger verbunden. Umso wichtiger ist ein professionelles Forderungsmanagement, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden. Die Insolvenz sollte immer nur der letzte Ausweg sein.

Interviewer: Herr Blazek, welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es in Deutschland? Daniel Blazek: In Deutschland unterscheiden wir grundsätzlich zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Regelinsolvenzverfahren findet bei Unternehmen und Selbstständigen Anwendung, während das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen vorgesehen ist. Innerhalb des Regelinsolvenzverfahrens gibt es zudem die Möglichkeit einer Eigenverwaltung. Dabei bleibt die Unternehmensführung unter […]

Tumisu (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Samstag, 01.06.2024
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