Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Bafin und den vermehrten Warnhinweisen

Veröffentlicht:

Samstag, 01.06.2024
von Die Redaktion

Interviewer: Frau Bontschev, die Finanzaufsicht BaFin hat in letzter Zeit auffällig viele Warnhinweise veröffentlicht. Was steckt dahinter?

Kerstin Bontschev: Die BaFin sieht es als eine ihrer Kernaufgaben an, Verbraucher vor unseriösen oder gar illegalen Angeboten auf dem Finanzmarkt zu schützen. Dazu gehört es, die Öffentlichkeit zu warnen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Regelverstöße gibt.

In den letzten Wochen gab es gleich mehrere Fälle, in denen die BaFin einschreiten musste – von fehlenden Prospekten über Identitätsmissbrauch bis hin zu Anbietern, die ohne Erlaubnis am Markt agieren. Das zeigt, dass die Aufsicht wachsam ist und entschlossen gegen Missstände vorgeht.

Interviewer: Was genau wirft die BaFin den Unternehmen vor?

Bontschev: Da gibt es verschiedene Aspekte. Im Fall von „The Sports Museum“ besteht der Verdacht, dass Wertpapiere ohne das gesetzlich vorgeschriebene Wertpapier-Informationsblatt öffentlich angeboten wurden. Solche Informationsblätter sollen Anlegern als Entscheidungsgrundlage dienen und müssen bestimmte Mindestangaben enthalten. Ein Angebot ohne ein von der BaFin gestattetes Informationsblatt verstößt gegen das Wertpapierprospektgesetz.

Bei „Baccarat Entertainment“ geht es um Vermögensanlagen in Form einer Gewinnbeteiligung an Online-Glücksspielen. Auch hier liegt der Verdacht nahe, dass kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt, was ebenfalls nicht zulässig wäre.

Und Webseiten wie „steinberger-verwaltung.de“ oder „CleverZins“ stehen im Verdacht, ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen zu erbringen. Auch das ist ein klarer Gesetzesverstoß.

Interviewer: Welche Konsequenzen drohen den Unternehmen?

Bontschev: Das kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Noch schwerwiegender ist es, wenn Unternehmen ohne Erlaubnis der BaFin am Markt aktiv sind. Dann drohen nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Entscheidend ist aber auch der Anlegerschutz. Anleger, die aufgrund von Prospektverstößen falsch informiert wurden, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Und bei Geschäften mit unerlaubten Anbietern ist immer damit zu rechnen, dass Gelder verloren gehen.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern?

Bontschev: Ganz wichtig ist es, sich vor einer Anlageentscheidung gründlich zu informieren. Gibt es einen Prospekt bzw. ein Informationsblatt und wurde dieses von der BaFin gebilligt? Verfügt der Anbieter über eine Erlaubnis der Aufsicht? Solche Informationen lassen sich über die BaFin-Datenbanken leicht überprüfen. Im Zweifel sollten Anleger die Finger von fragwürdigen Angeboten lassen. Sicherheit geht vor Rendite.

Die aktuellen Fälle zeigen, dass Vorsicht geboten ist. Umso wichtiger ist die Arbeit der BaFin, die mit ihren öffentlichen Warnungen wertvolle Aufklärung leistet. Ich kann nur jedem empfehlen, die Hinweise der Aufsicht ernst zu nehmen.

Interviewer: Frau Bontschev, die Finanzaufsicht BaFin hat in letzter Zeit auffällig viele Warnhinweise veröffentlicht. Was steckt dahinter? Kerstin Bontschev: Die BaFin sieht es als eine ihrer Kernaufgaben an, Verbraucher vor unseriösen oder gar illegalen Angeboten auf dem Finanzmarkt zu schützen. Dazu gehört es, die Öffentlichkeit zu warnen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Regelverstöße gibt. In […]

Tumisu (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Samstag, 01.06.2024
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