Interview mit Rechtsanwalt Reime zur BaFin-Meldung und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger bei baccarat-entertainment.com und baccarat-entertainment.info

Veröffentlicht:

Freitag, 31.05.2024
von redakteur

Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat Hinweise darauf, dass die Betreiber der Webseiten baccarat-entertainment.com und baccarat-entertainment.info in Deutschland ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt Vermögensanlagen in Form eines Anspruchs auf Gewinnbeteiligung bei Online-Glücksspielen anbieten. Was können betroffene Anleger in dieser Situation unternehmen?

Herr Reime: Zunächst einmal sollten betroffene Anleger Ruhe bewahren und sich umfassend informieren. Es ist wichtig, die Situation genau zu verstehen, bevor man weitere Schritte unternimmt. Hier sind einige Maßnahmen, die Anleger ergreifen können:

Interviewer: Was ist der erste Schritt für betroffene Anleger?

Herr Reime: Der erste Schritt besteht darin, sämtliche verfügbaren Informationen zu sammeln. Anleger sollten alle Dokumente und Korrespondenz im Zusammenhang mit ihrer Investition sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören E-Mails, Verträge, Kontoauszüge und jegliche Werbung oder Versprechungen, die gemacht wurden.

Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin in diesem Zusammenhang?

Herr Reime: Die BaFin prüft, ob ein Verkaufsprospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent ist. Es ist jedoch nicht ihre Aufgabe, die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder die Seriosität des Emittenten zu überprüfen. Emittenten von Vermögensanlagen müssen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die BaFin diese Aspekte nicht prüft.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn sie feststellen, dass kein genehmigter Verkaufsprospekt vorliegt?

Herr Reime: Wenn Anleger feststellen, dass kein genehmigter Verkaufsprospekt vorliegt, sollten sie umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die Anleger über ihre Rechte und mögliche Ansprüche informieren. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtliche Schritte gegen den Anbieter einzuleiten, um Schadensersatz zu fordern.

Interviewer: Gibt es Möglichkeiten für Anleger, sich präventiv zu schützen?

Herr Reime: Ja, präventiv sollten Anleger immer sicherstellen, dass sie nur in Vermögensanlagen investieren, für die ein genehmigter Verkaufsprospekt vorliegt. Die BaFin bietet eine Datenbank namens „Hinterlegte Prospekte“, in der überprüft werden kann, ob ein Prospekt oder ein Wertpapier-Informationsblatt hinterlegt ist. Zudem sollten Anleger immer alle erforderlichen Informationen einholen und die Seriosität des Anbieters gründlich prüfen.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die bereits investiert haben und nun unsicher sind?

Herr Reime: Anleger, die bereits investiert haben und unsicher sind, sollten schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, die beste Vorgehensweise zu ermitteln und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist auch wichtig, sich nicht von möglichen Drohungen oder Druck seitens des Anbieters einschüchtern zu lassen.

Interviewer: Herr Reime, vielen Dank für Ihre wertvollen Ratschläge.

Herr Reime: Gern geschehen. Es ist mir ein Anliegen, dass Anleger gut informiert sind und ihre Rechte kennen.