Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur BaFin-Meldung und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger der The CR Sports Consulting GmbH

Veröffentlicht:

Freitag, 31.05.2024
von redakteur

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat kürzlich den Verdacht geäußert, dass die The CR Sports Consulting GmbH Wertpapiere ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt anbietet. Können Sie uns mehr darüber erzählen?

Frau Bontschev: Ja, die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die The CR Sports Consulting GmbH, bekannt als „The Sports Museum“, in Deutschland Wertpapiere in Form von tokenisierten Genussrechten anbietet, ohne das notwendige Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu veröffentlichen. Diese Wertpapiere tragen die Bezeichnungen „ETH 2,308 Nominal Value ‚PELE MAIN‘ Revenue Participation Rights“ und „ETH 1,439 Nominal Value ‚Vienna 4 Legends‘ Revenue Participation Rights“.

Interviewer: Was bedeutet das für Anleger?

Frau Bontschev: Anleger sollten sehr vorsichtig sein. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne ein gestattetes Wertpapier-Informationsblatt stellt einen Verstoß gegen § 4 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) dar. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Informationen über die Wertpapiere nicht von der BaFin geprüft wurden, was die Risikoabschätzung für Anleger erschwert.

Interviewer: Welche Schritte können betroffene Anleger jetzt unternehmen?

Frau Bontschev: Zunächst sollten Anleger überprüfen, ob ein Wertpapier-Informationsblatt bei der BaFin hinterlegt ist. Dies kann in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ auf der BaFin-Website erfolgen. Falls kein WIB vorliegt, rate ich dringend davon ab, in die betreffenden Wertpapiere zu investieren.

Interviewer: Was, wenn jemand bereits investiert hat?

Frau Bontschev: Wenn jemand bereits investiert hat, sollte er sich sofort rechtlich beraten lassen. Es ist wichtig zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Zudem können Hinweise und Beweise an die BaFin übermittelt werden, um deren Ermittlungen zu unterstützen.

Interviewer: Was unternimmt die BaFin in solchen Fällen?

Frau Bontschev: Die BaFin prüft, ob das WIB die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent ist. Allerdings kontrolliert die BaFin nicht die inhaltliche Richtigkeit oder die Seriosität des Emittenten. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 700.000 Euro geahndet werden.

Interviewer: Was können Anleger tun, um sich in Zukunft zu schützen?

Frau Bontschev: Anleger sollten stets sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen, einschließlich eines geprüften Wertpapier-Informationsblatts oder Prospekts, vorliegen. Sie sollten sich umfassend informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für die wichtigen Informationen und Ratschläge.

Frau Bontschev: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Anleger gut informiert sind und sich schützen können.