Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu der BaFin Warnung zu bit-pex.io

Veröffentlicht:

Mittwoch, 01.05.2024
von redakteur

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat vor der Website bit-pex.io gewarnt. Was können betroffene Anleger in diesem Fall tun?

Kerstin Bontschev: Zunächst einmal ist es wichtig, dass Anleger, die möglicherweise mit bit-pex.io in Kontakt gekommen sind, sofort jegliche Transaktionen oder Investments stoppen. Die Warnung der BaFin ist ein ernstzunehmender Hinweis auf mögliche illegale Aktivitäten.

Interviewer: Was wären die nächsten Schritte für Betroffene?

Kerstin Bontschev: Betroffene sollten alle Unterlagen und Kommunikationen mit bit-pex.io sorgfältig sammeln und sichern. Das umfasst E-Mails, Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Screenshots der Website. Diese Dokumentation ist entscheidend für mögliche rechtliche Schritte.

Interviewer: Sollten Anleger versuchen, ihr Geld zurückzuholen?

Kerstin Bontschev: Ja, aber mit Vorsicht. Oft versuchen solche unseriösen Anbieter, Anleger zu weiteren Zahlungen zu überreden, um angeblich das investierte Geld freizugeben. Davon rate ich dringend ab. Stattdessen sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren und versuchen, kürzlich getätigte Überweisungen rückgängig zu machen.

Interviewer: Ist es ratsam, rechtliche Schritte einzuleiten?

Kerstin Bontschev: Absolut. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Zudem empfehle ich, sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser kann die individuellen Erfolgsaussichten prüfen und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten.

Interviewer: Gibt es noch weitere Stellen, an die sich Anleger wenden können?

Kerstin Bontschev: Ja, die BaFin selbst bietet eine Beschwerdestelle für Verbraucher. Dort können Betroffene den Fall melden. Auch Verbraucherschutzorganisationen können wertvolle Unterstützung und Beratung bieten.

Interviewer: Was können Anleger in Zukunft tun, um solche Situationen zu vermeiden?

Kerstin Bontschev: Prävention ist key. Vor jeder Investition sollten Anleger die Zulassung des Anbieters in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen. Fehlendes Impressum und unklare Unternehmensangaben sind große Warnsignale. Generell gilt: Bei Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein, ist höchste Vorsicht geboten.

Interviewer: Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Gerne. Ich hoffe, dass diese Hinweise betroffenen Anlegern helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen.