BaFin erweitert Ermittlungen wegen Identitätsdiebstahl zulasten der Swiss Financial Services AG

Veröffentlicht:

Montag, 22.04.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Untersuchungen in einem Fall von Identitätsdiebstahl erweitert, der die Swiss Financial Services AG betrifft. Es wurde kürzlich entdeckt, dass unbekannte Täter in ihren E-Mails auf die Website swiss-financial.org verweisen. Diese Seite stellt sich als eine Kopie der offiziellen Webpräsenz der Swiss Financial Services AG heraus und ist somit ein weiterer Akt des Identitätsdiebstahls zum Nachteil des Schweizer Unternehmens. Die BaFin hatte bereits am 6. März 2024 öffentlich gemacht, dass sie in dieser Angelegenheit ermittelt.

Es ist wichtig zu betonen, dass in Deutschland für das Anbieten von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin erforderlich ist. Trotz dieser Vorschrift gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Um zu überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Interessierte die Unternehmensdatenbank der Behörde konsultieren.