BaFin Ermittlungen gegen „Klever Sparen“ und Kleversparen.com

Veröffentlicht:

Montag, 22.04.2024
von redakteur

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Aktivitäten von „Klever Sparen“ herausgegeben. Nach Erkenntnissen der Behörde bietet dieses Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis Festgeldverträge an und führt über seine Webseite kleversparen.com unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen durch. Es ist wichtig zu betonen, dass „Klever Sparen“ nicht unter der Aufsicht der BaFin steht.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, dafür eine Genehmigung der BaFin benötigen. Trotz dieser Vorschrift gibt es Fälle, in denen Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis offerieren. Für Verbraucher, die sich über den Zulassungsstatus eines bestimmten Unternehmens informieren möchten, stellt die BaFin eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der sie nachprüfen können, ob ein Anbieter offiziell zugelassen ist.