Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zu der BaFin Meldung zu CryptexAI Ltd. und cryptexai.eu

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Sonntag, 21.04.2024
von redakteur

Interviewer: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor der CryptexAI Ltd., einem Unternehmen, das ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet. Viele Anleger könnten davon betroffen sein. Was sollten betroffene Anleger jetzt unternehmen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Zunächst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich umfassend zu informieren. Wenn die BaFin eine Warnung herausgibt, deutet das darauf hin, dass das Unternehmen gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstößt. In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden, und Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis agieren, handeln illegal. Betroffene Anleger sollten sich in einem ersten Schritt an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um die rechtlichen Optionen zu prüfen.

Interviewer: Was bedeutet es konkret, wenn ein Unternehmen wie CryptexAI Ltd. keine Erlaubnis der BaFin hat?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ohne die Erlaubnis der BaFin handelt es sich um illegale Geschäftstätigkeiten. Die BaFin überwacht und reguliert den Finanzmarkt in Deutschland, um Anleger vor unseriösen Anbietern zu schützen. Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten, umgehen die gesetzlichen Bestimmungen und entziehen sich der Aufsicht. Dies birgt erhebliche Risiken für Anleger, da solche Unternehmen oft nicht in der Lage oder willens sind, die nötige Sicherheit für die investierten Gelder zu bieten. Anleger könnten im schlimmsten Fall ihren gesamten Einsatz verlieren.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können betroffene Anleger einleiten?

Rechtsanwalt Jens Reime: Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung der investierten Gelder zu verlangen. Dies kann im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage erfolgen. Da CryptexAI Ltd. möglicherweise keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen besitzt, könnten die abgeschlossenen Verträge unwirksam sein. In solchen Fällen haben Anleger oft einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Investitionen. Parallel dazu sollte man sich mit den Strafverfolgungsbehörden in Verbindung setzen, da der Betrieb von illegalen Finanzgeschäften in Deutschland strafbar ist.

Interviewer: Wie sollten Anleger vorgehen, wenn sie Zweifel an der Seriosität eines Anbieters haben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Anleger sollten immer vorab prüfen, ob das Unternehmen eine gültige BaFin-Erlaubnis besitzt. Die BaFin stellt auf ihrer Website eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der man nachsehen kann, ob ein Anbieter registriert und beaufsichtigt wird. Wenn Zweifel bestehen, rate ich, die Finger von der Investition zu lassen. Zudem ist es sinnvoll, sich mit einem Anwalt oder einem Berater für Finanzdienstleistungen auszutauschen, um Risiken zu minimieren.

Interviewer: Welche Chancen haben Anleger, ihr Geld zurückzubekommen, wenn sie bereits investiert haben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, dass betroffene Anleger ihr Geld ganz oder teilweise zurückerhalten, insbesondere wenn das Unternehmen illegal operiert und die abgeschlossenen Verträge unwirksam sind. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. In der Praxis ist es oft so, dass solche Unternehmen das Kapital der Anleger schnell abziehen oder ins Ausland transferieren. Das macht die Rückverfolgung und Sicherung der Gelder schwierig, aber nicht unmöglich.

Interviewer: Gibt es Maßnahmen, die Anleger ergreifen können, um sich künftig besser vor solchen Fällen zu schützen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ein gesundes Maß an Skepsis ist immer ratsam. Anleger sollten keine Investitionen tätigen, ohne vorher gründlich die Seriosität des Anbieters geprüft zu haben. Neben der BaFin-Datenbank gibt es auch andere Informationsquellen, wie Bewertungen und Berichte in Fachmedien. Außerdem sollte man bei hohen Renditeversprechen misstrauisch sein – wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Schließlich ist die Konsultation eines Experten eine sinnvolle Maßnahme, um Risiken zu minimieren.

Interviewer: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Herr Reime.

Rechtsanwalt Jens Reime: Sehr gerne.