Erfolg für Umweltschützer in Hamburg

Veröffentlicht:

Samstag, 02.03.2024
von Die Redaktion

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die Fällung einer Pappelreihe im Zuge der Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder zugunsten der Umweltschützer entschieden. Die geplante Maßnahme, Teil eines umfangreichen Bebauungsplans, sah vor, 35 Hybridpappeln am Billwerder Billdeich zu fällen und 60 weitere zu kappen, um Lebensraum für Feldlerchen zu schaffen. Diese Vögel bevorzugen niedrige Grasflächen mit freiem Horizont, was die Fällung der Bäume begründen sollte.

Die Umweltvereinigung erhob jedoch Einwände gegen dieses Vorhaben, da die betroffenen Bäume eine wichtige Jagdroute für geschützte Fledermausarten darstellten. Das Gericht stellte fest, dass die Stadt Hamburg zwar die Interessen der Fledermäuse berücksichtigt habe, indem sie Ersatzquartiere und Flugrouten vorsah, die Maßnahmen zum Schutz der Feldlerchen jedoch nicht ausreichend seien. Insbesondere wurde kritisiert, dass die vorgesehenen Ausgleichsflächen auf der Elbinsel Hahnöfersand, rund 20 Kilometer entfernt, die lokalen Feldlerchenpopulationen nicht angemessen schützen würden.

Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, bei städtebaulichen Entwicklungen die Bedürfnisse aller betroffenen Tierarten zu berücksichtigen und geeignete Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe der betroffenen Gebiete zu schaffen. Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses stellt einen bedeutenden Erfolg für den Naturschutz dar und betont die Wichtigkeit des Erhalts städtischer Grünflächen und Biotopstrukturen.