OVG NRW: Stelle darf besetzt werden

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Freitag, 01.03.2024
von Die Redaktion

Die lang erwartete Besetzung der Präsidentenposition am Oberverwaltungsgericht kann nunmehr erfolgen, nachdem das Gericht die Beschwerden des Landes Nordrhein-Westfalen gegen vorherige gerichtliche Entscheidungen zugelassen hat. Die Position, die seit Juni 2021 unbesetzt war, wird nun von einer vom Justizminister ausgewählten Ministerialdirigentin übernommen. Diese Entscheidung folgt auf eine Reihe juristischer Auseinandersetzungen, in denen die Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf zunächst die Ernennung der Bewerberin vorläufig gestoppt hatten.

Die Auswahl der Bewerberin, die zuvor im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig war, war Gegenstand von Eilanträgen zweier anderer Bewerber, die ebenfalls hohe Positionen innehaben. Diese hatten die Ernennung angefochten und eine vorläufige Untersagung erwirkt. Die daraufhin vom Land eingereichten Beschwerden waren erfolgreich, wodurch die Ernennung nun voranschreiten kann.

Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Auswahlentscheidung die Rechte der unterlegenen Bewerber nicht verletzt. Insbesondere fand das Gericht keine stichhaltigen Beweise für die vom Verwaltungsgericht Münster geäußerte Annahme einer manipulativen Beeinflussung des Auswahlverfahrens durch Justizminister Dr. Benjamin Limbach. Auch informelle Gespräche des Ministers mit den Bewerbern wurden nicht als Indiz für eine Voreingenommenheit oder eine vorzeitige Festlegung gewertet. Des Weiteren wurden die sogenannten „Überbeurteilungen“ für die ausgewählte Bewerberin und einen weiteren Antragsteller, obwohl formal nicht zulässig, inhaltlich nicht beanstandet, da die darin enthaltenen Erwägungen im abschließenden Auswahlvermerk hätten vorgenommen werden dürfen.

Mit dieser Entscheidung, die unanfechtbar ist, schließt sich ein komplexes Kapitel in der Besetzung der hochrangigen juristischen Position, und das Oberverwaltungsgericht kann sich nun auf die Führung unter der neuen Präsidentin freuen.