Chainpilot: BaFin warnt vor Website chainpilot.co

Veröffentlicht:

Montag, 26.02.2024
von Die Redaktion

Die deutsche Finanzregulierungsbehörde BaFin hat eine Warnung bezüglich der Webseite Chainpilot.co herausgegeben. Es wird vermutet, dass die Betreiber dieser Seite, die sich lediglich als Chainpilot identifizieren und keine spezifische Rechtsform angeben, ohne die notwendige Lizenz Finanz- und Wertpapierdienste anbieten. Ein weiteres bedenkliches Merkmal ist das Fehlen eines Impressums auf der Webseite.

In Deutschland ist es zwingend erforderlich, für das Angebot von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin zu besitzen. Trotzdem gibt es Firmen, die derartige Dienste ohne diese essenzielle Zulassung anbieten. Auf der Webseite der BaFin lässt sich prüfen, ob ein Unternehmen die erforderliche Genehmigung besitzt.

Diese Warnung fußt auf den rechtlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Investitionen besonders wachsam sind und sorgfältige Vorabrecherchen anstellen, um potenzielle Betrügereien frühzeitig zu identifizieren. Die BaFin, in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, empfiehlt dringend, bei digitalen Geldanlagen mit größter Vorsicht vorzugehen. Weiterführende Informationen und Tipps, wie man sich vor Betrug im Finanzsektor schützen kann, bietet die BaFin in ihrer Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“.

Die deutsche Finanzregulierungsbehörde BaFin hat eine Warnung bezüglich der Webseite Chainpilot.co herausgegeben. Es wird vermutet, dass die Betreiber dieser Seite, die sich lediglich als Chainpilot identifizieren und keine spezifische Rechtsform angeben, ohne die notwendige Lizenz Finanz- und Wertpapierdienste anbieten. Ein weiteres bedenkliches Merkmal ist das Fehlen eines Impressums auf der Webseite. In Deutschland ist es […]

DG-RA (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Montag, 26.02.2024
von: Die Redaktion