AIFMD: BaFin warnt vor der Website aifmd.info

Veröffentlicht:

Montag, 26.02.2024
von Die Redaktion

Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin gibt eine Verbraucherwarnung bezüglich der Webseite aifmd.info heraus. Es besteht der begründete Verdacht, dass auf dieser Plattform ohne die erforderliche Genehmigung Finanzdienstleistungen angeboten werden, die den Handel mit Währungen und Kryptowährungen umfassen. Auffällig ist, dass die Betreiber der Seite sich lediglich unter dem Namen AIFMD präsentieren, ohne eine konkrete Rechtsform zu benennen, und dass auf der Webseite kein Impressum zu finden ist.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Anbieter von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen über eine entsprechende Zulassung der BaFin verfügen müssen. Dennoch gibt es Fälle, in denen solche Dienstleistungen unerlaubt angeboten werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der BaFin-Webseite informieren, ob ein Unternehmen über die notwendige Erlaubnis verfügt.

Diese Verbraucherwarnung stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es von höchster Bedeutung, im Internet besonders achtsam zu sein, insbesondere bei Investitionen. Die BaFin empfiehlt dringend, sich vorab umfassend zu informieren und mögliche Betrugsindizien frühzeitig zu erkennen. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern rät die Behörde zu erhöhter Vorsicht. Weitere nützliche Tipps und Informationen zum Schutz vor betrügerischen Machenschaften im Finanzsektor bietet die BaFin in ihrer Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“.

Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin gibt eine Verbraucherwarnung bezüglich der Webseite aifmd.info heraus. Es besteht der begründete Verdacht, dass auf dieser Plattform ohne die erforderliche Genehmigung Finanzdienstleistungen angeboten werden, die den Handel mit Währungen und Kryptowährungen umfassen. Auffällig ist, dass die Betreiber der Seite sich lediglich unter dem Namen AIFMD präsentieren, ohne eine konkrete Rechtsform zu […]

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