Thüringer Oberverwaltungsgericht Urteil

Veröffentlicht:

Sonntag, 25.02.2024
von Die Redaktion

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einem jüngsten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera bekräftigt, die den sofortigen Widerruf der Waffenerlaubnisse eines Mitglieds des AfD-Landesverbands Thüringen in Frage stellt. Das Gericht erkannte zwar auf mögliche verfassungswidrige Tendenzen innerhalb des Landesverbands, bemängelte jedoch, dass die Behörde keine spezifischen waffenrechtlichen Gründe für die Entziehung der Erlaubnisse angeführt hat.

Die Kontroverse entzündete sich, als der Saale-Orla-Kreis die Waffenerlaubnisse des AfD-Mitglieds widerrufen wollte, sich dabei jedoch ausschließlich auf Einschätzungen des Thüringer Verfassungsschutzes zum Landesverband stützte. Der Betroffene legte daraufhin Widerspruch ein und suchte beim Verwaltungsgericht Gera um Eilrechtsschutz nach.

Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und bemängelte, dass die geforderte Gewissheit über verfassungsfeindliche Bestrebungen des AfD-Landesverbands nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei. Der Vertreter des öffentlichen Interesses legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte zwar die Bedenken hinsichtlich der verfassungswidrigen Ausrichtung des Landesverbands, insbesondere aufgrund völkisch-ideologischer Motive und der Ablehnung grundlegender Verfassungsprinzipien, doch kritisierte es das Fehlen einer detaillierten waffenrechtlichen Prüfung. So wurde nicht ausreichend untersucht, ob eine kämpferisch-aggressive Haltung des AfD-Landesverbands vorliegt und ob der Antragsteller die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Organisation widerlegen konnte.

Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer eigenständigen waffenrechtlichen Bewertung und stellte fest, dass die Behörde wichtige Aspekte, wie die Distanzierung des Antragstellers von möglicherweise hetzenden oder gewaltgeneigten Verhaltensweisen innerhalb der Partei, nicht berücksichtigt hat. Aufgrund der Komplexität und des erforderlichen Umfangs der Aufklärung konnte das Gericht diese Prüfung im Eilverfahren nicht selbst vornehmen.

Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar und unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen und individuellen Prüfung in waffenrechtlichen Verfahren, insbesondere im Kontext politischer Mitgliedschaften.