Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil

Veröffentlicht:

Sonntag, 25.02.2024
von Die Redaktion

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat einen Bebauungsplan der Stadt Boppard im Ortsbezirk Bad Salzig für ungültig erklärt. Dieser Plan sah vor, auf einem 8,2 Hektar großen Areal, das sich durch eine Mischung aus Streuobstwiesen, verwilderten Gärten und waldähnlichen Flächen auszeichnet, Wohnraum zu schaffen. Als Kompensation für den Eingriff in die Natur war vorgesehen, auf jedem Baugrundstück Nisthilfen für Bilche, Fledermäuse und bestimmte Vogelarten anzubringen.

Die Klage gegen diesen Plan wurde vom BUND Landesverband Rheinland-Pfalz, einem anerkannten Naturschutzverband, eingereicht und vom Gericht stattgegeben. Die Richter bemängelten sowohl formelle als auch materielle Mängel des Bebauungsplans. Zum einen wurde der Entwurf des Plans nicht ordnungsgemäß öffentlich gemacht, da nicht darauf hingewiesen wurde, dass Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist eingereicht werden können. Zum anderen wurde festgestellt, dass der Plan gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, da die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht gewährleisten, dass die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Tierarten im Zeitpunkt der baulichen Eingriffe adäquat ersetzt werden. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Maßnahmen ihre Wirkung erst entfalten könnten, wenn die Wohnhäuser bereits fertiggestellt wären, anstatt sofortige Ersatzlebensräume zu schaffen.

Darüber hinaus wurde die Ausweisung einer Ausgleichsfläche als rechtswidrig befunden, da diese gegen die Naturschutzverordnung des Landkreises Rhein-Hunsrück verstößt. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Naturschutzes bei städtebaulichen Vorhaben und die Notwendigkeit, Ausgleichsmaßnahmen sorgfältig zu planen und umzusetzen, um den Lebensraum geschützter Tierarten zu erhalten.