Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Entscheidung

Veröffentlicht:

Sonntag, 25.02.2024
von Die Redaktion

In einer aktuellen Wendung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Beschwerde von drei Naturschutzverbänden gegen ein Bauvorhaben in Pankow zugunsten des Umweltschutzes entschieden. Ursprünglich hatte das Verwaltungsgericht Berlin der Wohnungsbaugesellschaft, die auf den fraglichen Grundstücken in Pankow zwei neue Unterkünfte für Geflüchtete errichten wollte, Recht gegeben. Diese Entscheidung erlaubte der Gesellschaft, trotz vorheriger Untersagung durch das Bezirksamt Pankow, mit der Rodung der Vegetation zu beginnen.

Das Bezirksamt hatte zwar später seine Zustimmung zur Entfernung der Bäume und Sträucher erteilt, jedoch unter der Bedingung, dass zuerst angemessene Ausgleichsmaßnahmen, wie das Pflanzen neuer Bäume und Sträucher, durchgeführt werden. Die Naturschutzverbände brachten jedoch Zweifel an der Angemessenheit und der rechtzeitigen Umsetzung dieser Maßnahmen vor, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Beginn der Rodungsarbeiten Ende Februar 2024.

Das Oberverwaltungsgericht hat diese Bedenken ernst genommen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben, indem es den Antrag der Wohnungsbaugesellschaft ablehnte. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Umweltschutzes und der sorgfältigen Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen bei Bauvorhaben. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht angefochten werden.