Bedenken der Justiz zum Cannabis Gesetz

Veröffentlicht:

Freitag, 23.02.2024
von Die Redaktion

Das Bundesjustizministerium hat deutliche Kritik am kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Cannabis-Gesetz geübt und fordert umfangreiche Überarbeitungen. Aus diesem Grund hat das Bundesland Baden-Württemberg die Initiative ergriffen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen und bringt neun spezifische Änderungsanträge im Bundesrat ein. Diese Anträge werden bereits im Rechtsausschuss des Bundesrats diskutiert.

Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges, äußerte tiefgreifende Bedenken hinsichtlich des Gesetzes. Insbesondere die Befürchtung, dass eine Legalisierung die Hemmschwelle für den Cannabiskonsum, vor allem bei Minderjährigen, senken und damit potenzielle Gesundheitsschäden nach sich ziehen könnte, steht im Mittelpunkt der Kritik. Zudem wird die Annahme, eine Legalisierung könne den Schwarzmarkt effektiv eindämmen, als unrealistisch betrachtet. Gentges warnt vor den umfassenden Herausforderungen, die das Gesetz in seiner derzeitigen Form, insbesondere im Bereich der Justiz, mit sich bringen wird.

Ein zentraler Punkt der vorgebrachten Änderungsanträge ist die Sorge, dass das neue Gesetz die Möglichkeiten verdeckter Ermittlungen einschränken und damit die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden behindern könnte. Besonders problematisch sei dies bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige und im Zusammenhang mit bandenmäßigem Handel.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Justiz darstellt, da zahlreiche Verfahren manuell überprüft werden müssen, um festzustellen, ob und wie sich das neue Gesetz auf sie auswirkt. Die neuesten Schätzungen gehen von rund 25.000 betroffenen Verfahren in Baden-Württemberg aus, die einer erneuten Prüfung bedürfen.

Die Anträge befassen sich auch mit der aufwändigen Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister und den komplexen Anforderungen bei der Neufestsetzung von Strafen, die sowohl strafbares als auch künftig straffreies Verhalten umfassen. Die Justizministerin plädiert dafür, dass das Gesetz, wie bei Gesetzesänderungen üblich, nur zukünftige Fälle betreffen sollte, um unnötigen Mehraufwand zu vermeiden.

Das Bundesjustizministerium hat deutliche Kritik am kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Cannabis-Gesetz geübt und fordert umfangreiche Überarbeitungen. Aus diesem Grund hat das Bundesland Baden-Württemberg die Initiative ergriffen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen und bringt neun spezifische Änderungsanträge im Bundesrat ein. Diese Anträge werden bereits im Rechtsausschuss des Bundesrats diskutiert. Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges, äußerte tiefgreifende Bedenken […]

Kyrnos (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Freitag, 23.02.2024
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