Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zur Situation der CS Asset Student Living GmbH

Veröffentlicht:

Mittwoch, 21.02.2024
von wpservice

Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank, dass Sie heute hier sind. Die CS Asset Student Living GmbH hat kürzlich ihre Anleihegläubiger zur Stimmabgabe aufgefordert. Können Sie uns die vorgeschlagenen Änderungen erläutern?

Sascha Borowski: Natürlich, und ich freue mich, dass ich hier sein darf. Die CS Asset Student Living GmbH hat einige bedeutende Änderungen vorgeschlagen. Dazu gehören die Verlängerung der Laufzeit ihrer Unternehmensanleihe 2022/2024 bis zum Ende des Jahres 2024, eine erhebliche Erhöhung des Zinssatzes auf 16,24 % p.a., die Bestellung einer neuen Grundschuld und die Einführung zusätzlicher Kündigungsrechte sowie Informationspflichten. Diese Vorschläge sind in der Tat signifikant.

Interviewer: Das klingt nach tiefgreifenden Veränderungen. Was sollten die Anleihegläubiger Ihrer Meinung nach in Betracht ziehen, bevor sie zustimmen?

Sascha Borowski: Anleihegläubiger sollten sehr vorsichtig sein. Die finanzielle Lage der Emittentin ist nicht vollständig transparent, und bevor sie einer solchen Laufzeitverlängerung und Zinserhöhung zustimmen, sollten sie belastbare Informationen über die Wirtschaftlichkeit und Zahlungsfähigkeit der Emittentin einfordern. Es ist wichtig, dass sie ein vollständiges Bild der Lage erhalten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Interviewer: Sie haben die Wahl eines gemeinsamen Vertreters angesprochen. Könnten Sie diesen Aspekt näher erläutern?

Sascha Borowski: Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist ein etabliertes Verfahren in der Restrukturierung von Anleihen. Ein solcher Vertreter kann sich ein umfassendes Bild von der Situation der Emittentin machen und im Namen aller Anleihegläubiger mit der Emittentin verhandeln. Dies stellt sicher, dass die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt und effektiv vertreten werden.

Interviewer: Wer trägt die Kosten für diesen gemeinsamen Vertreter?

Sascha Borowski: Die Kosten für die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, einschließlich seiner angemessenen Vergütung, werden von der Emittentin getragen. Für die Anleihegläubiger entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Es ist eine kostenneutrale Lösung, die den Anleihegläubigern zugutekommt.

Interviewer: Zum Abschluss, können Sie uns etwas über Ihre Erfahrungen und Expertise in diesem Bereich erzählen?

Sascha Borowski: Mit über 15 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich eine Vielzahl von Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen vertreten. Ich wurde bereits in zahlreichen Verfahren als gemeinsamer Vertreter gewählt und konnte in vielen Fällen signifikante Erfolge für die Anleihegläubiger erzielen. Meine Arbeit bei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, einer der führenden Insolvenz- und Sanierungskanzleien, ermöglicht es mir, Anleihegläubiger umfassend zu beraten und zu vertreten.

Interviewer: Herr Borowski, wir danken Ihnen für diese wertvollen Einblicke und Ihre Zeit heute.

Sascha Borowski: Es war mir ein Vergnügen. Vielen Dank für das Gespräch.