Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei BBR aus Düsseldorf zur Insolvenz der RainerStemme.aero GmbH

Veröffentlicht:

Mittwoch, 21.02.2024
von Die Redaktion

Interviewer: Herr Borowski, die Insolvenzmeldung der ReinerStemme.aero GmbH hat viele Anleger beunruhigt, besonders weil das Unternehmen mehr als 6 Millionen Euro an Anlegergeldern eingesammelt hat. Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Sascha Borowski: Zunächst ist es wichtig, dass die Anleger Ruhe bewahren. Die Insolvenzanmeldung bedeutet nicht automatisch den Totalverlust ihrer Investitionen. Anleger sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen und feststellen, ob diese tatsächlich ohne eine erforderliche BaFin-Zulassung abgeschlossen wurden. Sollte dies der Fall sein, könnte dies rechtliche Ansprüche begründen.

Interviewer: Sie erwähnten, das Unternehmen habe möglicherweise Ausnahmeregelungen des Vermögensanlagegesetzes genutzt. Können Sie das näher erläutern?

Sascha Borowski: Ja, nach unseren Informationen hat das Unternehmen behauptet, bestimmte Ausnahmeregelungen des Vermögensanlagegesetzes zu nutzen, um ohne eine formelle BaFin-Gestattung zu agieren. Diese Vorgehensweise sehen wir kritisch, da sie oft rechtliche Grauzonen ausnutzt, was für Anleger riskant sein kann.

Interviewer: Was halten Sie von der Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Jürgen D. Spliedt?

Sascha Borowski: Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Dr. Spliedt ist ein positiver Schritt. Er wird das Vermögen des Schuldners sichern und eine erste Prüfung der Unternehmensfinanzen durchführen. Anleger sollten ihn als wichtigen Ansprechpartner sehen und, falls erforderlich, mit ihm zusammenarbeiten.

Interviewer: Sollten Anleger jetzt schon rechtliche Schritte einleiten?

Sascha Borowski: Bevor Anleger rechtliche Schritte einleiten, sollten sie eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, die individuelle Situation jedes Anlegers zu bewerten und eine Strategie zu entwickeln, die ihre Interessen am besten schützt. Zudem könnten Anleger ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, um an einem möglichen Insolvenzverfahren teilzunehmen.

Interviewer: Gibt es noch etwas, das Anleger tun sollten?

Sascha Borowski: Anleger sollten alle relevanten Unterlagen sammeln und sich auf mögliche Forderungsanmeldungen vorbereiten. Zudem ist es ratsam, sich mit anderen betroffenen Anlegern auszutauschen und möglicherweise gemeinsame Interessen zu bündeln. Abschließend ist es wichtig, alle Entwicklungen im Insolvenzverfahren im Auge zu behalten und entsprechend zu reagieren.

Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank für Ihre Einschätzungen und Ratschläge.

Sascha Borowski: Gerne, ich hoffe, dass diese Informationen den betroffenen Anlegern helfen, ihre nächsten Schritte sorgfältig zu planen.

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