Bafin Anweisung an die Société Générale S.A.

Veröffentlicht:

Montag, 19.02.2024
von Die Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat entschieden, dass die Frankfurter Niederlassung der Société Générale S.A. Verbesserungen in ihrem System zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vornehmen muss. Diese Entscheidung, die am 18. Januar 2024 getroffen wurde, zielt insbesondere auf die Effizienz der Datenverarbeitungssysteme ab, die für die Überwachung von Transaktionen zuständig sind. Nach der Prüfung durch die BaFin wurde ein erheblicher Mangel in diesem Bereich identifiziert, der nun innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden muss. Die Bank ist außerdem verpflichtet, regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu berichten.

Diese Maßnahme, die am 19. Februar 2024 rechtskräftig wurde, unterstreicht die Notwendigkeit für Finanzinstitute, robuste Systeme für das Transaktionsmonitoring zu unterhalten. Diese Systeme sind entscheidend, um verdächtige Aktivitäten effektiv identifizieren und der Financial Intelligence Unit (FIU), der zentralen Stelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, melden zu können. Die Anordnung der BaFin dient als klare Erinnerung an die Wichtigkeit der Einhaltung von Geldwäschepräventionsvorschriften, um die Integrität des Finanzsystems zu wahren und kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat entschieden, dass die Frankfurter Niederlassung der Société Générale S.A. Verbesserungen in ihrem System zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vornehmen muss. Diese Entscheidung, die am 18. Januar 2024 getroffen wurde, zielt insbesondere auf die Effizienz der Datenverarbeitungssysteme ab, die für die Überwachung von Transaktionen zuständig sind. Nach der Prüfung […]

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Montag, 19.02.2024
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