Kreis Lippe

Veröffentlicht:

Donnerstag, 15.02.2024
von Die Redaktion

Am heutigen Tag wurde bekannt, dass der Kreis Lippe zu einer teilweisen Neubewertung eines Genehmigungsantrags für den Bau von 13 Windenergieanlagen auf der „Gauseköte“, nahe des Senne-Truppenübungsplatzes, verpflichtet ist. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die ursprüngliche Ablehnung von sieben der geplanten Anlagen unrechtmäßig war, während die Entscheidung bezüglich der restlichen sechs Anlagen bestehen bleibt.

Die Antragstellerin hatte ursprünglich Genehmigungen für den Bau und Betrieb der Windräder auf diesem landschaftlich reizvollen Gebiet beantragt, das sich über die Städte Detmold und Horn-Bad Meinberg sowie die Gemeinde Schlangen erstreckt. Besonders kontrovers war die Lage der Anlagen im Luftbeschränkungsbereich ED-R 112A, der für militärische Übungsflüge genutzt wird. Trotz anfänglicher Zustimmung änderte die Bundeswehr ihre Haltung nach Konsultationen, woraufhin die erforderliche luftverkehrsrechtliche Zustimmung verweigert wurde.

Die Klägerin argumentierte, die Verweigerung der Zustimmung sei nicht fristgerecht erfolgt, was bedeutet hätte, dass die Genehmigung fiktiv als erteilt anzusehen wäre. Sie bestritt zudem die Notwendigkeit der beanstandeten Flugmanöver auf dem Übungsplatz.

Das Gericht stellte fest, dass eine konkrete Gefährdung des militärischen Luftverkehrs nur für die Anlagen innerhalb des besagten Luftbeschränkungsbereichs nachvollziehbar dargelegt werden konnte. Für die außerhalb geplanten Anlagen hingegen ließ sich eine solche Gefährdung nicht plausibel machen. Daher wurde der Kreis Lippe angewiesen, den Antrag unter Berücksichtigung dieser neuen Erkenntnisse neu zu prüfen.

Diese Entscheidung verdeutlicht die komplexe Abwägung zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und der Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen. Die Revision wurde nicht zugelassen, doch besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.