Rechtskräftige Verurteilung wegen Titelmissbrauchs zu 100 Tagessätzen

Veröffentlicht:

Sonntag, 28.01.2024
von Die Redaktion

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Revision eines Angeklagten, der zuvor wegen des unbefugten Führens eines Doktortitels verurteilt worden war, abgewiesen. Der 1. Strafsenat des Gerichts befand die Einwände gegen das Urteil, welches eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 80 Euro vorsah, als grundlos. Der Beschuldigte hatte sich über Jahre hinweg fälschlicherweise als Doktor ausgegeben, ohne jemals einen entsprechenden akademischen Grad erlangt zu haben. Dies betraf unter anderem offizielle Dokumente wie seinen Personalausweis und berufliche Korrespondenzen. Sowohl die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts als auch die nachfolgende Revision beim Oberlandesgericht scheiterten, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist.

Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen 1 ORs 51/23, folgend auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2023, Aktenzeichen 5/7 Ns 81/22 7730 Js 210884/20.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Revision eines Angeklagten, der zuvor wegen des unbefugten Führens eines Doktortitels verurteilt worden war, abgewiesen. Der 1. Strafsenat des Gerichts befand die Einwände gegen das Urteil, welches eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 80 Euro vorsah, als grundlos. Der Beschuldigte hatte sich über Jahre hinweg fälschlicherweise als Doktor […]

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

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