Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 5. Dezember 2023, 10:00 Uhr, wurde aufgehoben, da sich die Parteien geeinigt haben.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12. Januar 2023 – 5 Sa 212/22 –
Hinweis des Senats: Der Termin in dem Parallelverfahren – 9 AZR 111/23 – wurde wegen einer Einigung der Parteien ebenfalls aufgehoben.