Seite emexep.com behauptet, dass die BaFin Konten gesperrt habe

Veröffentlicht:

Mittwoch, 23.08.2023
von Redaktion

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website emexep.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet dieser ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet, die BaFin habe Handelskonten von Kundinnen und Kunden gesperrt. Grund sei der Verdacht des Insiderhandels. Die BaFin verlange angeblich, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden einen Geldbetrag in Höhe ihres aktuellen Kontostands überweisen. Erst dann würde sie das Konto wieder freischalten. Diese Informationen sind falsch, es handelt sich um eine Täuschung.

Es ist wichtig zu wissen: Die BaFin darf von Kundinnen und Kunden nicht verlangen, Geld zu überweisen. Hierfür fehlt ihr die gesetzliche Grundlage.

Zum Hintergrund

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website emexep.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet dieser ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet, die BaFin habe Handelskonten von Kundinnen und Kunden gesperrt. Grund sei der Verdacht des Insiderhandels. Die BaFin verlange angeblich, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden einen Geldbetrag in Höhe ihres aktuellen […]

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Mittwoch, 23.08.2023
von: Redaktion

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