Schmuggel von Kaimanzähnen und Tukanschnäbel verhindert

Veröffentlicht:

Dienstag, 04.04.2023
von Redaktion

Bei der Kontrolle einer Luftfrachtsendung am Flughafen Leipzig/Halle am 14. März 2023 beschlagnahmte der Zoll zwei Tukanschnäbel und eine Kette mit zehn Kaimanzähnen. Das Paket kam aus Brasilien und sollte über Deutschland nach Großbritannien geschickt werden.

Bereits bei der Röntgenkontrolle wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Beim Öffnen des Pakets entdeckten die Beamten eine Kette mit mehreren Zähnen und zwei großen farbigen Schnäbeln sowie Dekorationsartikel und eine Decke. Eine anschließende Untersuchung bestätigte, dass die Zähne von einem Glattstirnkaiman und die Schnäbel von Tauchtukanen stammten.

Beide Arten sind in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt. Aus diesem Grund sind Einfuhr und Durchfuhr nur mit den vom Artenschutzgesetz geforderten Dokumenten möglich. Diese Dokumente konnten für die abgefangene Sendung nicht vorgelegt werden.

Ohne die entsprechenden Dokumente stellen die Ein- und Durchfuhr einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.